Polizist S. habe diesen Funkspruch gehört und, da er gerade am Sichten der Liste des Verkehrssicherheitszentrums Obwalden Nidwalden (VSZ) betreffend Führerausweisentzüge gewesen sei, entsprechende Meldung an die Polizeipatrouillegemacht. Diese habe in der Folge den Beschuldigten beanzeigt. Die Staatsanwaltschaft stimmt mit der Aussage der Oberstaatsanwältin überein, dass sich S. bei dieser erkundigt habe, ob angesichts der prekären Wetterverhältnisse von einer Notlage ausgegangen werden und von einer Strafe abgesehen werden könne.