Die Staatsanwaltschaftwirftder Oberstaatsanwältinhier vor, das Verfahren gegen den Strassenarbeiter des Unterhaltsdienstes der Gemeinde X, H., aktenwidrig eingestellt zu haben. Dieser sei trotz Entzugs des Führerausweises für Motorfahrzeugeam 30. März 2018 um ca. 22.45 Uhr mit einem Einsatzfahrzeug ausgerückt, um die Strasse zwischen X und Y zu salzen. Die Polizei habe dabei "rechtfertigender Notstand" rapportiert. Nach Ansicht des zunächst eingesetzten Staatsanwaltes DD. sei kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich gewesen. Die Oberstaatsanwältin habe in der Folge jedoch den Fall am 18. Juni 2018 auf sich umschreiben lassen.