Die Oberstaatsanwältin räumte anlässlich der Befragung ein, den Fall heute möglicherweise anders zu beurteilen,insbesondere, wenn man von einem ErfoIgsdeliktausgehe. Sie habe das bisher anders gesehen. Andernfalls hätten sie bei der Staatsanwaltschaft diverse Hundefälle in der Vergangenheit falsch beurteilt(Protokoll, Fragen 389 ff.).