Er habe sogar einmal ein Aufsichtsverfahren eingeleitet, weil ein Anwalt seinem Klienten die Originalakten weItergegeben habe. Von einer Sekretärin habe er erfahren, dass sie die Oberstaatanwältineinmal darauf aufmerksam gemacht habe, dass man die OrigËnalaktennichtdem Beschuldigtenzustellen könne, was sie ziemlich wütend gemacht habe. Diese habe gesagt, das stimme nIcht, es gebe keine gesetzliche Grundlage, dass man die Originalaktenden Beschuldigten nichtzustellenkönne. Dies wisse er allerdingsnur vom Hörensagen.