Bei der Befragung führte die Oberstaatsanwältin aus, sie glaube nicht, dass sie den Fall einfach an sich gezogen habe, da dies bis anhin selten geschehen sei. Sie sei sich nicht sicher, ob sie den Fall nicht sogar dem Obergericht zur Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes habe vorlegen wollen. Sie merke dann oft während des Schreibens des Ausstandsbegehrens, dass dies gar nicht gehe, weshalb sie den Fall dann selber löse (Protokoll,Frage 369). Meistens bekomme sie in letzterZeit auch die Fälle gegen Polizis-