Entsprechend habe sie entschieden, solche Fälle in ihrer Funktion als Oberstaatsanwältin zu behandeln, da bei ihr die Verstrickungen nicht so eng seien. Das vorliegende Verfahren habe sie daher nicht an sich gezogen, sondern habe es praxisgemäss einfach selber erledigt. Aufgrund konkreter Abneigungen des Polizisten gegenüber Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft habe sich eine Fallerledigung durch sie in concreto umso mehr aufgedrängt.