Im Rahmen der Befragung schloss die Oberstaatsanwältin die Möglichkeit nicht aus, dass sie S. einen Charmebolzen genannt habe. Das sei aber nicht von ihr selber gekommen. Das hätten aber auch anderen Personen über ihn gesagt; sogar der zuständige Rund- schau-Redaktorhabe dies gedacht. Es sei unbestritten,dass er sich "charmanter" benehme als ein Auftragskiller, die Leute instrumentalisiere und täusche (Protokoll, Fragen 367 f.) 15.5