Somit sei der Kanton Obwalden, der einen früheren Tötungsversuch von S. zu untersuchen gehabt habe, solange zuständig geblieben, bis im Kanton Uri der Zusammenhang mit dem Verfahren W., der S. als Auftragskillerengagiert habe, erstellt gewesen sei. Die genannten Gerichtsstandsentscheide hätten nichts mit dem hier vorliegenden Verfahren AK 010 09 2344 zu tun, sondern mit dem zunächst unter derselben Verfahrensnummer geführten und im Juni 2011 an den Kanton Uri abgetretenen Verfahren.