Seite 72 15.3.3 Schliesslich bemerkt die Staatsanwaltschaft, dass die Oberstaatsanwältin S. mehrfach einen "Charmebolzen"genannt habe (vgl. auch die Aussagen von StaatsanwaltDD. im Rahmen der Befragung im Protokoll, Frage 40), was erkläre, weshalb sie geradezu versessen gewesen sei, die Strafuntersuchung gegen ihn durchzuführen.