Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass ein Vorstrafenbericht wegen einfacher Körpenrerletzung eingeholt worden sei. Dies rühre daher, dass das Opfer beim fraglichen Vorfall eher geringe Verletzungen erlittenhabe. Es entspreche auch der Praxis, bei mehreren in Frage kommenden Delikten den Vorstrafenbericht gestützt auf das Delikt mit der mildesten Strafdrohung einzuholen.