Dieses Verfahren hat Gerichtsstandsfragen zum Gegenstand. Die Staatsanwaltschaftkritisiert dabei, die Oberstaatsanwältinhabe zu Unrecht ein Strafverfahrengegen S. weitergeführt, obwohl dieser im Kanton Uri einen versuchten Mord begangen habe. Die Staatsanwaltschaft Obwalden (DD.) habe eine vorn Kanton Uri beantragte Verfahrensübernahme abgelehnt. Die Oberstaatsanwältin habe den Fall jedoch anschliessend trotzdem übernommen.Sie habe DD. denn auch entsprechendgescholten.