Im Rahmen der Befragung antwortete die Oberstaatsanwältinauf die Frage, weshalb dieses Verfahren erst nach rund vier Jahren abgeschlossen worden sei (Protokoll, Fragen 362 f.), dass sie diese Fälle auch irgendwiehabe abschliessen wollen, obwohl das aus ihrer Sicht keine Strafverfahren seien. Diese Fälle seien teilweiseim Tribuna noch offen gewesen, und es habe keine Erledigungsartgegeben. Wie bei den Fällen mit unbekannterTäterschaft, habe sie dann eine administrativeAbschlussverfügung gemacht.