Seite 70 14.13 Die Oberstaatsanwältinerliess am 26. Januar 2018 – knapp vier Jahre nach Eingang der Anzeige – eine Abschlussverfügung, die sie mit den zwei folgenden Sätzen begründete: "Der Beschwerdeführer ist zwischenzeitlich verstorben. Entsprechend wird die Administrativuntersuchung abgeschlossen." Im Rahmen der Befragung antwortete die Oberstaatsanwältinauf die Frage, weshalb dieses Verfahren erst nach rund vier Jahren abgeschlossen worden sei (Protokoll, Fragen 362 f.), dass sie diese Fälle auch irgendwiehabe abschliessen wollen, obwohl das aus ihrer Sicht keine Strafverfahren seien.