Wenn sich – wie die Oberstaatsanwältin schriftlich ausführt – im Verlauf der Gespräche abgezeichnet hat, dass keine weiteren Massnahmen zu ergreifen sind, hätte dies auch entsprechend festgehalten werden müssen. Im Rahmen der Befragung ergänzte die Oberstaatsanwältin (Protokoll, Fragen 359 ff.), dass sie vielleichtzwei oder drei Telefonate mit dem Anzeiger gehabt habe, zudem sei er auch einmal persönlichvorbeigekommen. Sie mache sich Handnotizen, wenn Leute, die sehr unzufrieden seien, mit ihr sprechen wollten. In einemanderen, aktuellenFall habe sie nach mehrerenGesprächen am Ende einen Bericht verfasst. Sie habe aber auch dort nicht die einzelnen Gespräche protokolliert.