Empfehlungen: Die Erstellung von Dokumenten im Tribuna soll grundsätzlich durch das Sekretariat der Staatsanwaltschaft erfolgen. Es ist zu prüfen, ob eine Sammlung von Musterdokumenten angefertigt bzw. allenfalls vorhandene Dokumente ergänzt werden sollen. Deren richtige Benutzung ist durch eine interne Schulung sicherzustellen. 14.12