14.11.2 Die Sekretärin erwähnt, dass es normalerweisekein Dokument gebe, das nicht im Tribuna zu finden sei, wenn die Staatsanwaltschafteinen Fall dazu bearbeite. Die grosse Ausnahme bilde allerdingsdie Oberstaatsanwältin.Es gebe sehr viele Belege, die in ihren Fällen nicht im Tribuna vorhanden seien. Mit "Vergessen" habe das nichts zu tun und ein Muster sei auch nichterkennbar. Das Verhalten der Oberstaatsanwältinführe dazu, dass alte Dokumenteteilweiseüberschrieben würden und nicht mehr vorhanden seien oder die neuen nicht abgespeichert würden und Ihrerseitsfehlten (Protokoll, Fragen 4 ff.).