Überhaupt erschliesst sich der Verfahrensverlauf lediglich - teilweise bruchstückhaft – aus den von der Staatsanwaltschaft nachträglich angeforderten Akten, die im Dossier.aus unerfindlichen Gründen gefehlthaben. Die Oberstaatsanwältinpräzisierte in der Befragung (Protokoll,Fragen 349 ff.), dass die Fallübergabe in der Praxis auf mehrere Arten geschehe, wobei sie sich bezüglich dieses Falles nicht mehr sicher sei. Entweder komme der Fall mit einem internen Couvert oder er werde im Rahmen einer vorgängigen Fatlbesprechung übergeben. Diese informelleFallübergabe wurde auch von der Sekretärin bestätigt (Protokoll, Fragen 13 ff.)