Die Oberstaatsanwältinpräzisierte anlässlich der Befragung (Protokoll,Frage 343), dass das immer ein bisschen schwierig sei. Zu Zeiten der ehemaligen Departementssekretärin, R., hätten sie noch diskutiert,wann das Departement, die Staatsanwaltschaft und wann der Polizeikommandantzuständig sei. Die Zuständigkeitsei so gelöst worden, dass disziplinarische Angelegenheiten vom Kommandanten erledigt würden. Teilweise, wenn es um Strafverfahren gehe, auch in Rücksprache mit ihr. Die Oberstaatsanwältin nannte in diesem Zusammenhang einen Fall mit der Schussabgabe eines Polizisten, das ein Auf- siehts- bzw. ein Administrativverfahren sei, das es in dieser Art offiziellnicht gebe.