14.4 Die Staatsanwaltschaft entgegnet, dass die in den Fall involviertenPolizisten nicht mit den drei Sekretärinnen der Staatsanwaltschaft liiertseien oder gewesen seien. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die Oberstaatsanwältin die Beschwerde nicht zügig weiter behandelt habe. Knapp vier Jahre nach Eingang der Beschwerde und drei Jahre nach A. Tod habe sie das Verfahren erst eingestellt. 14.5