14.2 Die Staatsanwaltschaft bringt vor, die Kommandoabteilung der Kantonspolizei Obwalden habe den Empfang bestätigt und eine möglichst baldige Rückmeldung in Aussicht gestellt. 5 % Monate später habe die Oberstaatsanwältin den Leiter der Verkehrsabteilung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Am 26. Januar 2018 habe sie die Untersuchung mit der Begründung eingestellt, der Beschwerdeführer sei zwischenzeitlich verstorben. In den Akten Seite 66 habe sich keine Stellungnahmeder Verkehrs- und Sicherheitspolizeibefunden, weshalb diese vom 22. Oktober 2014 datierende Stellungnahme nachverlangt worden sei.