Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Die Oberstaatsanwaltschafthat insbesondere Fälle, bei denen (auch) Übertretungen in Frage stehen, möglichstrasch zu erledigen, um der bei diesen Deliktenstets drohenden Verjährung zu begegnen. Massnahmen: Schleppenden Verfahrenserledigungen ist mit stringenten internen Kontrollen zu begegnen. Dabei ist auch die Oberstaatsanwaltschaftmiteinzubeziehen. 14. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 14 512 14.1