13.8 Betreffend Kontrolle der Verjährung von StraffäIËen, insbesondere von Übertretungen, führte die die Oberstaatsanwältin mündlich aus (Protokoll, Frage 342), sie schaue sicher, dass auf den Laufblättern, die man ihr alle sechs Monate abgeben müsse, keine Übertretungen drauf seien. Die halbjährliche Kontrolle wurde durch Staatsanwalt DD, bestätigt (Protokoll, Frage 34). Es sei mittels kurzen Sachverhalts zu berichten, welche Schritte eingeleitetworden seien, welche nächsten Verfahrensschrittebeabsichtigtseien und bis wann mit der Fallerledigungzu rechnen sei.