Auf Nachfrage der Rechtsvertreterin des Anzeigestellers vom 3. September 2014 teilte ihr die Oberstaatsanwältin mit, dass die Strafuntersuchung "nach umfangreichen Ermittlungen eingestelltwurde". Wie die Aktenlage zeigt, trifftdies in keiner Weise zu. Die Oberstaatsanwältin räumte mündlich immerhin ein, dass die Strafuntersuchung ''nicht so umfangreich"gewesen sei (Protokoll,Fragen 337 f.). Sie ergänzte zudem, dass mit "umfang-