Seite 63 Strafanzeige – ohne weitere Ermittlungshandlungenam 2. September 2013 einen Strafbefehl und bestrafte den Beschuldigten wegen unterlassener Buchführung mit einer Busse von Fr. 2’000.--. Der Beschuldigte erhob gegen den Strafbefehl mit Schreiben vom 18. September 2013 Einsprache.