Den Strafbefehl habe die Oberstaatsanwältin dem Beschuldigten mit einem Begleitbrief zugestellt und darin festgehalten, dass sie den Fall bei einer erneuten Einsprache an das Kantonsgericht überweisen werde, das weder an die juristische Beurteilung noch an das ausgefällte Strafmass gebunden sei. Nachdem der Beschuldigte erneut Einsprache erhoben habe, habe sie die Strafuntersuchung ohne Weiterungen mit Verfügung vom 1. April 2014 eingestellt.Auf Nachfrage der Rechtsvertreterin des Anzeigestellers vom 3. September 2014 habe die Oberstaatsanwältindieser mitgeteilt, dass die Strafuntersuchung "nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt wurde".