Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschafthat Verfügungen jeglicher Art gesetzeskonform und an die notwendigen Empfänger zu versenden. Zustellungen von Verfügungen mit gewöhnlicherPost sind in keinem Fall zulässig. Zudem ist darauf zu achten, dass sämtliche ein- und ausgehenden Sendungen intern registriertwerden, um eine zweckmässige und rechtmässige Verfahrensführung nachweisen sowie das obligatorische Verfahrensprotokoi! führen zu können