Seite 61 Bei der Befragung konnte sich die Oberstaatsanwältin ihr Handeln nichteindeutig erklären (Protokoll, Fragen 301 ff.). Sie vermutete, dass beim Versand wahrscheinlich niemand im Sekretariat gewesen sei, weshalb sie diesen selber gemacht habe. Manchmal schreibe sie die Couvertsselber an (Protokoll,Frage 305). Sie räumte zudem ein, dass die Sendungen nicht registriertwürden, wenn sie sie selber abschicke (Protokoll, Fragen 306 ff.)