Seite 60 ber 2013 angehoben wurde, dasjenige in Obwaldenjedoch erst am 23. Januar 2014. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat die Oberstaatsanwältin mit Schreiben vom 25. Februar 2015 auf diesen Umstand denn auch ausdrücklich aufmerksam gemacht. Aufgrund der Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft in Sachen Strafmasskompetenz – worauf im Folgenden einzugehen ist