Seite 59 Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Die Oberstaatsanwaltschaft hat ihre Einstellungsverfügung vorschnell und mit unzutreffenden Gründen gemäss StPO erlassen. Sie hat (auch) hier zu analysieren, weshalb ihre Verfügungen wiederholtfehlerhaft abgefasst und ohne die notwendigenErmittlungstrandlungen erlassen werden. 12. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 14 141 12.1 Im vorliegenden Fall wird die Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft und die Koordination bei Detinquenz in mehreren Kantonen thematisiert.