Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Ohne Gesuch um unentgeltliche amtliche Verteidigung ist kein amtlicher Verteidiger zu bestellen. Zudem hätten diesfalls die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten abgeklärt werden und auch entsprechend berücksichtigtwerden müssen. Die Oberstaatsanwältin hätte vorliegend die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigungbeachten, aber auch dem Umstand Rechnungen tragen müssen, dass bereits eine Wahlverteidigung bestand. Empfehlung: Da die Funktionsweise der amtlichen Verteidigung und deren verschiedenen Ausprägungen offenbar unzureichend bekannt sind, sind entsprechende interne Schulungen durchzuführen.