Die finanzielle Bedürftigkeit leitet sie daraus ab, dass im Falle einer Verurteilung (inkl. Widerruf bedingter Geldstrafen) "die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten derart beeinträchtigt werden, dass im jetzigen Verfahrensstadium nicht davon ausgegangen werden kann, dass er über die erforderlichen Mittelverfügt. Die Bestellung einer amtlichen Verteidigung ist insofern zweifellos indiziert" 11.8