Seite 56 11.4 Zur Frage der Alkoholindikation stehtfest, dass die bei A. entnommeneBlutprobenicht ausgewertet wurde. Gemäss Protokoll der ärztlichen Untersuchung durch die Notfallaufnahme am Kantonsspital Obwalden vom 6. Oktober 2011 um 21.30 Uhr bestand allerdings ein Alkoholfoetor. Ausserdem wurde A. als merkbar beeinträchtigt, mutmasslich unter Einfluss von Alkohol, charakterisiert. Beides deutet auf eine erhebliche Atkoholisierung hin. Indiz dazu ist auch der mehrstündigeAufenthaltim Restaurant,währenddessenA. eingestandenermassen dem Alkohol zugesprochen hat.