Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Massnahmen: Die Staatsanwaltschafthat das Verfahren AK 010 11 92 gegen Unbekannt wegen Begünstigungwieder aufzunehmen und die notwendigenBeweise zu erheben, insbesondere auch eine eingehende Befragung der beiden damaligen Gefängniswärter vorzunehmen. Strafrechtlichnäher zu untersuchen wird zudem sein, ob die Oberstaatsanwältindurch die Einstellungdes Strafverfahrens, ohne dass ein Einstellungsgrundtatsächlich vorliegen würde, den Tatbestand der Begünstigung (Art. 305 StGB) erfüllthat. Seite 55 II. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 010 11 1672 11.1 11.1.1