"Der alte Mann'' habe ihm das Telefon jeden Abend zur Verfügung gestellt. Umso unverständlichererscheint es vor diesem Hintergrund, die beiden Gefangenenwärter nicht einvernommenzu haben, zumal nur diese beiden Personen als Täter in Frage kommen. Eine externe Täterschaft scheint bei dieser Sachlage ausgeschlossen, weshalb sich die Frage betreffendInstallationder verschiedenen Netze im Gefängnisinnenhof nicht stellt, worauf die Staatsanwaltschaft zu Recht hinweist