Seite 54 Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Die Oberstaatsanwaltschafthat zu analysieren, weshalb ihre Verfügungen über das tolerierbare Mass hinaus fehlerhaft abgefasst sind und namentlich unzutreffende strafprozessuale bzw, materiell-strafrechtlicheBestimmungen genannt werden. 10.8