Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Die Oberstaatsanwaltschaft hat dafür besorgt zu sein, dass die formellenAbläufe zur Überwachung des Post- und Femmeldeverkehrs gemäss Strafprozessordnung und Bundesgesetz vom 18. März 2016 betreffenddie Überwachungdes Post- und Femmetdeverkehrs (BÜPF; SR 780.1) eingehalten werden. Massnahme: Hierzu sind entsprechende interne Schulungen durchzuführen.