Mit Verfügung vom 3. Dezember 2011 habe sie das Strafverfahren vielmehr ohne rudimentärste Abklärungen eingestellt und dies damit begründet, es habe weder eine interne noch eine externe Täterschaft eruiert werden können. Zudem habe sie wahrheitswidrig behauptet, dass zwischenzeitlich ein Netz über den Gefangenenhof gespannt worden sei. Dieses Maschengittersei indes bereits1995erstelltworden und habe nichts mit dem beanzeigten Vorfall zu tun.