10.2 10.2.1 Die Staatsanwaltschaft schildert, die Oberstaatsanwältin habe aufgrund der Anzeige einen Fall wegen Begünstigung eröffnet und habe die Dienstpläne der Gefangenenwärter für den Zeitraum vom 19. Dezember 2007 bis 2. Juni 2008 eingeholt. Danach habe sie am 27. Juni 2011 ein Schreiben an die Swisscom versandt und Auskunft verlangt,ob mit den beiden Natels mit den Rufnummern079 XXX XX XX und 079 XXX XX XX im erwähnten Zeitraum Gespräche nach Brasilien geführt worden seien. Die Swisscom habe die gewünschten Auskünfte selbstredend nicht erteilt, sondern auf das gesetzliche Verfahren gemäss BÜPF verwiesen.