Seite 51 flüchteteim Jahre 2010 aus der kantonalenStrafanstaltZug im Auto eines Fluchthelfers. Da dieses Fahrzeug audioüberwachtwar, vernahm der anzeigende Staatsanwaltvon der durch den HäftlinggeschildertenungesetzlichenMöglichkeit,im Gefängnis Z. in der Zelle telefonieren zu können.