9.11 Abklärungen beim Kantonsgericht haben ergeben, dass im Jahr 2011 tatsächlich die Qualitätder StrafbefehleThema der jährlichen Besprechungen zwischen dem Kantonsgericht und der Staatsanwaltschaftgewesen waren. Das Kantonsgerichtverlangte dabei dem Anklagegrundsatzgenügende Strafbefehle, die ans Gericht kommen. Eine Vereinbarung, dass im Vorfeld Strafbefehle erstellt werden können, die den Anforderungen an die Anklage nicht genügen, ist daraus nicht ableitbar und wäre bejahendenfalls auch unzulässig. Die Anforderungen an Strafbefehle können nicht bilateral zwischen der Staatsanwalt-