Jetzt machten sie zweite und inzwischen sogar dritte Strafbefehle, damit das Kantonsgericht nicht mit Fällen überschwemmt werde. Sie räumt ein, dass sie auch schon gerügt worden seien, dass die Strafbefehlesehr schemenhaft und eben nicht nach Anklagegrundsatzperfekt begründetseien wie beispielsweise in Nidwalden.Sie machtenimmer noch dIese Formularstrafverfügungen, wie das früher auch in Luzern der Fall gewesen sei. Wenn diese Strafbefehlevors Gericht kommen könnten, dann müssten diese sicher noch im Rahmen eInes zweiten oder dritten Strafbefehls nachgebessert werden. Das sei ein Führungsentscheidgewesen, den man auch anders hätte fällen können.