9.10.3 Der Gerichtspräsident II erkundigtesich in der Folge bei der Oberstaatsanwältin betreffend Praxis beim Erlass zweiter Strafbefehle (Protokoll, Frage 119). Sie bestätigte dabei, dass sie das damals mit dem Kantonsgerichtso abgemacht hätten. Eine Zeit lang hätten sie einen ersten Strafbefehl ausgefällt. Wenn eine Einsprache eingegangen sei, hätten sie den Fall dann gleich weitergeschickt. Jetzt machten sie zweite und inzwischen sogar dritte Strafbefehle, damit das Kantonsgericht nicht mit Fällen überschwemmt werde.