Im Kanton NidwaËdensei die Begründung relativ eingehend, die hätten aber mit vergleichbaren Fallzahlen doppelt so viele Stellenprozente. Sie seien gerne bereit, das auch zu machen, wenn ihnen die entsprechenden Stellenprozente bewilligtwürden. Auf entsprechende Frage des Gerichtspräsidenten II präzisierte er (Protokoll, Frage 24 f.), dass die Abmachung anlässlich der jährlichen Sitzung zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Kantonsgericht im Jahr 2010 oder 2011 erfolgt sei.