Seite 45 Sach- oder Rechtslage ergibt, neue Straftaten bekannt werden oder eine neue Qualifizierung der inkriminiertenSachverhalte vorgenommen wird und schliesslich - viertens – Anklage beim erstinstanziichenGericht zu erheben. Diese Variante weichtvon der ersten nur insofern ab, als hier der Strafbefehl zur Anklageschrift wird, während bei formeller Anklageerhebung eine neue Anklageschrift erstellt wird.