Solange das nicht klar ist, möchte ich zu meiner Sache keine Stellung nehmen." Ein Geständnis des Beschuldigten lag somit nichtvor. Die Oberstaatsanwältinführtein der Folge aus, dass das Verfahren offen bleibe, bis sie die zwei in den Fall involviertenPolizisten im März vorgeladen und eine Befragung durchgeführt habe. Eine Befragung der Polizisten geht aus den Akten nicht unmittelbarhervor. Auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten11(Protokoll,Frage 243 ff.) gab die Oberstaatsanwältin die beiden Verfahrensakten der betroffenen Polizisten zu den Akten (AK 010 16 2679 und AK 010 16 2680). Die Einvernahmen der beiden Polizistenerfolgten am 23. März 2017;