9.7 Der Beschuldigte erhob gegen den Strafbefehl vom 5. Januar 2017 Einsprache gegen alle Tatvorwürfe, ausser wegen des – nicht klaren – Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung. An der Einvernahme vom 22. Februar 2017 stellte die Oberstaatsanwältin eine einzige Frage an den Beschuldigten, nämlich, weshalb er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben habe. Seine Antwort lautete gemäss Protokoll: "Grundsätzlich. Weil, ich kann das nichtbezahlen. Das andere ist, dass ich zuerst wissen will, was mit dem Verfahren gegen die Polizisten passiert. Solange das nicht klar ist, möchte ich zu meiner Sache keine Stellung nehmen."