Im vorliegenden Fall verurteilte die Oberstaatsanwältin den Beschuldigten, V., der sich in stark angetrunkenem Zustand geweigert hatte, nach BetriebsschËuss einen Zug der Zentralbahn in X zu verlassen, mit Strafbefehl vom 5. Januar 2017 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und einer Busse von Fr. 500.--. Gemäss Polizeibericht bedrohte und beschimpfte er die herbeigerufene Polizei, überquerte die Bahngleise und verhielt sich renitent, so dass er auf den Polizeiposten verbracht werden musste.