Gestützt auf welchen Rechtstitel die OberstaatsanwältËn die Rückforderung der rechtskräftig zugesprochenen Genugtuungssumme gründet, führte sie nicht aus, Ein solcher Rechtstitel ist auch nicht ersichtlich. Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Die Oberstaatsanwaltschafthat mit der notwendigenBefleissigungauf die Erledigung der rechtshilfeweisen Befragung durch die indischen Behörden zu drängen. Eine Genugtuung ist nur in den bundesrechtlich vorgesehenen Fällen auszahlbar. 9. Fallbeispielzur FallerledigungAK 010162823 9.1