2017, Art. 34 N. 8). Auch das Bundesgerichthält fest, dass die Tagessatzhöhe nicht auf den Franken genau zu berechnen ist, weil sonst der Eindruck einer Genauigkeit erweckt wird, die es nicht gibt. Es ist daher zulässig, das Ergebnis zu runden (Urteil 6B_760/2008 vom 30. Juni 2009, E. 3). Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Die Oberstaatsanwaltschafthat darauf zu achten, dass die Tagessatzhöhe nach den in Lehre und Rechtsprechung entwickeltenRundungsregeln ausgefälltwerden. 8.13