Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Massnahmen: Die Oberstaatsanwaltschaftund die anderen Staatsanwälte sind dahingeherld zu sensibilisieren, dass die Möglichkeiten der Strafprozessordnung zur einvemehmlichen und damit vereinfachten Falierledigung in den einzelnen Verfahren erkannt und diese Instrumenteauch genutzt werden. Das fehlende Fachwissen ist mit einer internen Schulung sicherzustellen.